Hypnose , Praxis für moderne Hypnose , Mannheim , Heidelberg , 68535 Edingen-Neckarhausen , Tel. 06203-402134 , Heilpraktiker für Psychotherapie , Hans-Peter Ries ,
Psychotherapie Mannheim Heidelberg, Schwerpunktpraxis Hypnosetherapie,
Hypnose Psychotherapie Raucherentwöhnung Gewichtsreduktion Depressionstherapie
Wingertsäcker 2
Praxis für moderne
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Wingertsäcker 2
68535 Edingen-Neckarhausen
Tel. 06203-402134
rieshypnotics@gmail.com
 Kinder  Nothilfe
Hans-Peter Ries
Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

§ 2 Vertragsschluss

§ 3 Sinn und Zweck des Behandlungsvertrags

§ 4 Mitwirkung des Patienten

§ 5 Honorar

§ 6 Arzneimittel

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

§ 8 Datenschutz und Handakte

§ 9 Haftpflicht

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

§ 11 Salvatorische Klausel

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Soweit nicht ausdrücklich, anders vereinbart, gelten für die
      Beauftragung der  Dienstleistungen zwischen dem Patienten und
      dem Heilpraktikerin für Psychotherapie: Hans-Peter Ries
      (nachfolgend Therapeut genannt), diese "Allgemeinen Geschäfts-
      bedingungen" (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.
(2) Nach dem Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag zwischen
      Patient und Therapeut, schuldet letztgenannter eine  Leistung im
      Sinne eines Dienstleistungsvertrages.
(3) Der Patient ist gegenüber dem Therapeuten zur Vergütung eines
      Honorars verpflichtet.
      Hierbei unterliegt die Höhe der Vergütung  gem.  § 611 BGB der
      freien Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient.
     

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut kommt   
      zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des
      Therapeuten annimmt und sich zum Zwecke der Beratung,
      Diagnose und/oder Therapie an ihn wendet.
(2) Der Therapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne
      Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein
      erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
      wenn es um Beschwerden geht, die der Therapeut auf der
      Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HPG) nicht behandeln kann
      oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.
      In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die
      bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich
      Beratung, erhalten.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags
(1) Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der
     Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausübung der
     Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
(2) Über die Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen
     Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren
     Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher
     Hinsicht informiert wurde.
(3) In der Regel werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden der
     Psychotherapie und Erfahrungsmedizin angewendet, die schulmedizinisch
     nicht unbedingt anerkannt sein müssen.
     Diese Methoden sind im Allgemeinen oft auch nicht kausal-funktional
     erklärbar und so kann/darf  ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode
     weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden
     Haftungsansprüche sind daher auch für eventuelle Folgen nicht abzuleiten.
     Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und
     ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der
     Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werde will, hat er dies
     gegenüber dem Therapeuten vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
(4) Der Therapeut darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß
     Sozialgesetzbuch ausstellen.
§ 4 Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet.
Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 5 Honorar
(1) Der Therapeut hat gem. §1 Abs (3) dieser AGB für seine Dienste Anspruch
     auf eine Vergütung bzw ein Honorar.
     Die Höhe der Vergütung  gem. § 611 BGB unterliegt der freien Vereinbarung
     zwischen Therapeut und Patient.
     Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse
     ist ausgeschlossen
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar nach jeder
     Beratung/Behandlung vom Patienten  in bar an den Therapeuten gegen
     Quittung zu entrichten.
(3) Die Festlegung von Einzelheiten zur Beauftragung und Vergütung von
      Leistungen Dritter (z.B. Laborleistungen) erfolgt - bei Bedarf - in einer
     gesonderten schriftlichen Erklärung
(4) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars
     durch Dritte hat oder zu haben glaubt, befreit ihn dies nicht zur Zahlung gem.
     §5 Abs.(1,2,3) gegenüber dem Therapeuten.
     Der Therapeut ist zur Direktabrechnung mit Dritten nicht verpflichtet und kann
     sowohl Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung
     nicht stunden.
(5) Soweit der Therapeut im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 3
     Absatz 2 den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht,
     sind diese unverbindlich.
§ 6 Arzneimittel
(1) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. der 8.
     Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen
     Arzneimitteln durch einen Therapeuten (im Sinne des
     Heilpraktikergesetzes) nicht gestattet.
     Die Direktverabreichung stellt keine Abgabe sondern eine
     Verwendung dar.
(2) Zur Ausstellung von Rezepten zum Bezug von verschreibungs-
     pflichtigen Arzneimitteln ist der Therapeut nicht berechtigt.
§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
(1) Der Therapeut behandelt sämtliche Patientendaten vertraulich und erteilt
     bezüglich Diagnose, Beratungen und Therapie sowie deren Begleitumstände
     und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit
     ausdrücklicher *schriftlicher Zustimmung des Patienten
     (Schweigepflichtentbindung)
(2) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. behördlicher oder gerichtlicher
     Anordnung, Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen u.ä.) besteht ggf. zur
     Weitergabe von Patientendaten - eine Auskunftspflicht.
     Dies gilt auch für Auskünfte an Personensorgeberechtigte, nicht aber für
     Auskünfte an Ehepartnern, Verwandte oder Familienangehörige.
(3) Treten Umstände ein die entsprechend §7 Abs. (1) zu einer Auskunft
      verpflichten, so können hieraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem
      Therapeuten, geltend gemacht werden.
(4) § 7 Abs. (3) findet auch dann Anwendung wenn in Zusammenhang mit der
      Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Therapeuten
      oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung
      zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
(5) Der Patient stimmt ausdrücklich zu, daß seine Krankengeschichte im Rahmen
     anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf.
(6) Wünscht der Patient - z.B. aus Erstattungsgründen - eine Rechnung, welche
     Diagnose- und therapiespezifizierungen oder persönliche Daten enthält, so
     übernimmt er damit die Verantwortung der Vertraulichkeit.
§ 8 Datenschutz und Handakte
(1) Dem Patienten ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen
      des Behandlungsvertrages die erforderlichen persönlichen Daten
      durch den Therapeuten auf Datenträgern gespeichert werden.
(
2) Der Therapeut führt Aufzeichnungen über alle Patientenleistungen
      (Handakte).
      Diese dienen dem therapeutisch / taktischen Vorgehen
      Der Patient willigt ausdrücklich und unwiderruflich darin ein, dass
      er keine Einsicht in diese Handakte hat.
      Auch kann er diese Handakte nicht heraus verlangen.
(3) Sofern der Patient Auskünfte über Inhalte seiner Handakte
      verlangt, so genügt es dass der Therapeut eine grobe, inhaltliche
      jedoch kostenpflichtige Schrift erstellen.
(4) Der Therapeut erklärt hiermit ausdrücklich, dass er
      personenbezogene Daten an Niemanden weiterreicht.
§ 9 Haftpflicht
(1) Mit betreten der Praxisräume des Therapeuten, besteht eine erhöhte
     Vorsichtspflicht für den Patienten.
     Für Schäden an Sachmitteln, Einrichtungsgegenständen, Sitz,- und
     Liegeeinrichtungen, sowie körperliche Schäden, die durch den Patienten
     entstanden sind, haftet der Patient.
(2) Behandlungsschwerpunkt des Therapeuten, ist die Suggestionstherapie
     mittels Hypnose (Trance).
     Zum derzeitigen Zeitpunkt sind bei kontrollierter Anwendung keine Gefahren
     für Leib und Seele bekannt.
     Ein Haftungsanspruch für später bekanntwerdende gesundheitliche
     Gefahren, gilt hiermit als ausgeschlossen.
(3) Bestimmte psychische Erkrankungen (z.B. Schizophrenie, Delier, Epilepsie)
     können in seltenen Fällen beim Einsatz von Hypnose zu gefährlichen
     Wechselwirkungen und bleibenden, psychischen Schäden führen.
     Der Patient verpflichtet sich daher auf Fragen zu seiner bisherigen
     Krankengeschichte, stets wahrheitsgemäß zu Antworten, bzw. auch aus
     eigenem Antrieb, alles dazu beizutragen um möglichst alle derzeitigen und
     bisherigen Krankheiten, insbesondere solcher mit neurologischen oder
     psychischen Hintergründen, aufzudecken.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Patient und Therapeut verpflichten sich in gegenseitigem Einvernehmen, bei Meinungsverschiedenheiten möglichst eine gütige Einigung zu erzielen.
Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht berührt.
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem
Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Die Inhalte dieser AGB können sich ohne weitere Ankündigung ändern.
Um Rechtsnachteilen vorzubeugen empfiehlt es sich die zum Zeitpunkt des geplanten
Besuches rechtskräftige Version einzusehen.
Die letzten Änderungen werden immer in der Fußzeile angezeigt.

Letzte Änderung 31.05.2018